Kurz gesagt: Ja. Kauf und Besitz von Kratom sind in Deutschland nicht verboten. Kratom steht weder im Betäubungsmittelgesetz noch im Gesetz über neue psychoaktive Stoffe. Weil es weder als Lebensmittel noch als Arzneimittel zugelassen ist, wird es im Handel nicht zum Verzehr verkauft. Eine abschließende Einordnung durch die Behörden steht noch aus.
Kratom ist in Deutschland frei erhältlich, und trotzdem hält sich die Frage, ob das eigentlich erlaubt ist. Die Antwort ist klarer, als viele denken. Wir haben die Rechtslage anhand der Gesetzestexte und der Stellungnahmen deutscher Behörden zusammengefasst, damit du entspannt und gut informiert bestellen kannst. Stand: Oktober 2026.
Steht Kratom im Betäubungsmittelgesetz?
Nein. Weder die Pflanze Mitragyna speciosa noch ihre bekanntesten Inhaltsstoffe Mitragynin und 7-Hydroxymitragynin sind in den Anlagen I, II oder III des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführt. Nur was dort steht, gilt rechtlich als Betäubungsmittel. Der zuständige Sachverständigenausschuss hat sich laut Verbraucherzentrale 2010 und 2019 mit Kratom befasst, eine Aufnahme ins Gesetz gab es beide Male nicht.
Und das Gesetz über neue psychoaktive Stoffe?
Auch hier taucht Kratom nicht auf. Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) verbietet ganze Stoffgruppen, zum Beispiel synthetische Cannabinoide oder bestimmte Abkömmlinge von Phenethylamin und Tryptamin. Kratom und Mitragynin werden darin nicht genannt.
Ist Kratom ein Lebensmittel?
Rechtlich gilt Kratom in der EU als neuartiges Lebensmittel, als sogenanntes Novel Food. Ein nennenswerter Verzehr in der EU vor Mai 1997 ist nicht nachgewiesen. Solche Stoffe dürfen erst als Lebensmittel verkauft werden, wenn die EU sie nach einer Sicherheitsprüfung zugelassen hat. Für Kratom wurde laut Verbraucherzentrale bisher kein Antrag gestellt. Deshalb gibt es Kratom in Deutschland nicht als Tee oder Nahrungsergänzungsmittel, sondern mit dem Hinweis „nicht zum Verzehr bestimmt“.
In den Niederlanden hat das oberste Wirtschaftsverwaltungsgericht im Juni 2025 die Einfuhrverweigerung für 1.100 kg Kratompulver bestätigt. Es ordnete Kratom als Lebensmittel nach EU-Recht ein, weil es nicht unter die UN-Drogenübereinkommen fällt. Für deutsche Behörden und Gerichte ist das Urteil nicht bindend.
Gibt es Kratom als Arzneimittel?
Ein zugelassenes Arzneimittel mit Kratom gibt es in Deutschland nicht. Ob einzelne Produkte als Arzneimittel gelten, entscheiden die Landesbehörden. Deshalb verzichten wir auf jede Wirkungsaussage. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat im Juli 2025 vor der Anwendung zu medizinischen Zwecken gewarnt, weil Sicherheit und Wirksamkeit nicht ausreichend geprüft sind. Im September 2025 hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Fallberichte über gesundheitliche Beschwerden ausgewertet, darunter Hinweise auf Abhängigkeit sowie Leber- und Nierenschäden, und zugleich festgehalten, dass für eine umfassende Bewertung noch nicht genug Daten vorliegen.
Was bedeutet das für dich als Käufer?
Du kannst Kratom in Deutschland kaufen und besitzen, ohne dich strafbar zu machen. Wichtig ist vor allem, bei wem du bestellst. Ein guter Händler verkauft nicht zum Verzehr, macht keine Heilversprechen und nennt keine Dosierungen. Er hat ein vollständiges Impressum, verkauft nur an Volljährige und versendet innerhalb Deutschlands. Bei Bestellungen aus Ländern außerhalb der EU kann dagegen der Zoll Sendungen prüfen und zurückhalten.
Wie ist die Lage im Ausland?
Eine einheitliche Regel für die EU gibt es nicht, jeder Staat entscheidet selbst. In einigen Ländern ist Kratom verboten oder streng kontrolliert, zum Beispiel in Frankreich, wo es seit 2019 als psychotroper Stoff gelistet ist. Wer mit Kratom verreisen möchte, informiert sich deshalb am besten vorher bei den Behörden des Ziellandes. Wir liefern ausschließlich innerhalb Deutschlands.
Kann sich die Rechtslage ändern?
Grundsätzlich ja. Seit 2022 prüft die Gemeinsame Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen, ob kratomhaltige Produkte als Arzneimittel oder als Lebensmittel gelten. Ein Verbot müsste im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, bisher gibt es keins. Wir verfolgen die Entwicklung und aktualisieren diesen Artikel, sobald sich etwas ändert.
So kaufst du bei uns
Bei Kratomkraftwerk bekommst du Red, Green, White und Yellow Vein als Sammler- und Anschauungsmaterial, ausdrücklich nicht zum Verzehr. Wir versenden diskret und neutral verpackt mit der Deutschen Post, meist noch am Tag des Zahlungseingangs, nur innerhalb Deutschlands und nur an Volljährige. Wer die Sorten erst einmal kennenlernen möchte, greift zum Probierpaket.
Worin sich die Sorten unterscheiden, erklären wir in Red, Green, White und Yellow Vein im Vergleich. Einen Überblick über die Pflanze findest du unter Was ist Kratom?
Dieser Artikel fasst die Rechtslage nach bestem Wissen zusammen und ist keine Rechtsberatung.
Quellen
- Betäubungsmittelgesetz, Anlage I, Anlage II und Anlage III, abgerufen im Oktober 2026
- Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz, abgerufen im Oktober 2026
- BfArM: BfArM warnt vor der Anwendung von Kratom, Pressemitteilung 09/2025
- BfR: Kratom-Zubereitungen: Einnahme kann Gesundheitsbeschwerden hervorrufen, Mitteilung 032/2025 vom 4. September 2025
- Verbraucherzentrale: Kratom, erhebliches Risiko, Stand Dezember 2025
- College van Beroep voor het bedrijfsleven: Urteil vom 24. Juni 2025, ECLI:NL:CBB:2025:340
- ANSM: Inscription du kratom sur la liste des psychotropes, Arrêté vom 23. Dezember 2019

